Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht etliche als 4 kW außerdem vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht etliche wie 6 kW, jeweils mit nicht mehr denn alle zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr denn 45 kilometer pro stunde, einer maximalen Leerma... https://fahren-lernen-kaiserslaut89998.blog-a-story.com/12882218/eine-unvoreingenommene-sicht-auf-fahrschule